"Akupunktur wird Kassenleistung" - "
Kassen zahlen Akupunktur-Behandlung" - "
Akupunktur auf Krankenschein" und ähnlich lauten einige der Schlagzeilen zur aktuellen Entscheidung des
Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen und Ärzte. Doch schon beim Blick ein paar Zeilen weiter - so etwa bei der
ZEIT - wird klar, dass hier etwas erst mal toll klingt, was sich auf den zweiten Blick als Verschlechterung entpuppt:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen in Zukunft die Kosten einer Akupunkturbehandlung nur noch bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen übernehmen. (Hervorhebung durch mich)
Hintergrund ist eine Langzeitstudie, die die Wirksamkeit von Akupunktur und Pseudoakupunkur untersucht hat.
Danach brachte die Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen in Knie und Rücken bessere Therapieerfolge als die Standardtherapie, sagte der Vorsitzende des Bundesausschusses, Rainer Hess.
Interessant. Wenn alle Therapiemethoden dermassen genau auf ihre Wirksamkeit hin untersucht würden und dann ggf. bei nachweislich schlechter Wirksamkeit aus dem Leistungskatalog genommen würden, wäre das Angebot von Therapieleistungen vermutlich weit übersichtlicher.
Bei der Tagesschau etwa ist zu lesen:
Für die Behandlung von Kopfschmerzen wurde den Angaben zufolge zwischen beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie kein Unterschied festgestellt.
Anders gesagt, die nebenwirkungsfreie Akupunktur wird deswegen nicht bezahlt, weil sie
genauso gut wie die nebenwirkungsbehaftete Behandlung mit Schmerzmitteln wirkt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Siemens BKK hat eine Beschwerde beim Bundesgesundheitsministerium angekündigt.