In diesem Satz kann man die Versuche des Sozialgerichts Halle zusammenfassen, das dem Rentner Armin Schenk das
aus dem Ausland eingeführte Schweineinsulin nicht mehr länger zahlen möchte.
Die Kasse will die Kosten für das von Schenk verlangte Schweineinsulin nicht mehr übernehmen - und den renitenten Kläger "spätestens im Januar" in eine Klinik stecken.
Auch das Gericht meint, dort solle überprüft werden, ob Schenk vom Schweineinsulin auf gentechnisch hergestelltes Humaninsulin - oder auch eines seiner künstlichen Derivate (sogenannte Insulin-Analoga) - umzustellen sei. Daß Schenk dadurch in Lebensgefahr geraten könnte, glaubt die Richterin nicht.
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Die ärztlichen Unterlagen, die für Schenk sprechen, findet das Gericht unter Berufung auf den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) nicht ausreichend. Dabei hat Schenk nachweislich versucht, ohne Schweineinsulin auszukommen. Im Dezember 1996 und im Februar 1997, nachdem er einige Zeit Humaninsulin nahm, fiel er ins Koma. Nur die Intensivmedizin rettete ihn. Schenk: "In 35 Jahren mit Schweineinsulin hatte ich keine einzige lebensbedrohliche Komplikation. Mit Humaninsulin bin ich in nur zwei Monaten zweimal dem Tod nahe gekommen."
Artikel der 'Welt' von heute
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2004 müssen die Krankenkassen keine Kosten von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten übernehmen. Zwar wurde dieses Urteil durch ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2004 entschärft das die Übernahme in folgenden Punkten doch anordnet -
1. Behandlung einer lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden Erkrankung.
2. Nach der Datenlage besteht die begründete Aussicht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.
3. Es ist keine geeignete Therapiealternative verfügbar.
- aber der Nachweis der Lebensbedrohlichkeit scheint zumindest derzeit ganz zu Lasten der Patienten zu gehen.
"Man will sich darauf verlassen, daß, weil die meisten Menschen Humaninsulin vertragen, das auch bei mir klappt." Jedoch: "Für mich könnte das mein Todesurteil sein."
Denn um zu beweisen, daß er Humaninsulin nicht verträgt, müßte er dieses schließlich so lange nehmen, bis er wieder bewußtlos wird. Anders als klassische Allergien lassen sich solche Unverträglichkeiten nämlich nicht zweifelsfrei labortechnisch nachweisen, erläutert denn auch Professor Ernst Chantelau, der 20 Jahre lang die Diabetes-Ambulanz der Düsseldorfer Uni-Klinik leitete.
(Welt)
Die Unverträglichkeit von Humaninsulin ist in Deutschland
eine eher seltene Krankheit. Aber weil es sich nur um wenige hundert bis tausend Patienten handelt würden die Kassen nicht an der Bezahlung des importierten Schweineinsulins zu Grunde gehen.
Der Eindruck entsteht das hier gespart - und bis aufs Messer ums Sparen gekämpft wird - weil gespart werden darf, aber nicht weil die Ausgaben für das Schweineinsulin in irgendeiner Form überflüssig wären.
Im Gegensatz zu den Kassen haben die Patienten leider keinen langen Atem. Alles was ihnen nach der Sozialgerichtsanordnung vom 23.12. gegenüber Patienten Schenk noch bleibt, ist das sozialverträglich frühe Ableben.
Ein unhaltbarer Zustand, wie wir meinen.
Die CDU hat vorgeschlagen, die bestehenden Zuzahlungsregelungen für Medikamente zu ändern. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik, denn diese Regelungen gehen im wesentlichen auf einen Vorschlag der Union zurück. Momentan bezahlen Patienten 5 Euro zu jed
Tracked: Jan 07, 09:23